BilMoG: Bundestag beschließt Reform

27.03.09 09:39 Alter: 3 Jahre

Der deutsche Bundestag hat am 26. März das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen. Inhaltlich ergeben sich im Vergleich zum Regierungsentwurf vom Mai vergangenen Jahres insbesondere folgende Änderungen.

 

 

  • Anwendungszeitpunkt: Die pflichtgemäße Anwendung des BilMoG muss spätestens im ersten nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahr erfolgen. Es wird aber ein Wahlrecht vorgesehen, dass die Regelungen in ihrer Gesamtheit auch schon im Geschäftsjahr 2009 auf freiwilliger Basis angewendet werden dürfen. Zudem werden rückwirkende die monetären Schwellenwerte um jeweils gut 20 % bereits für das Geschäftsjahr 2008 angehoben und eine Rechnungslegungsschwelle für Kleinstunternehmen eingeführt.

  • Die selbst geschaffenen immateriellen Werte sind mit einem Ansatzwahlrecht versehen.

  • Es bleibt beim Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern und der Möglichkeit der Gesamtdifferenzbetrachtung.

  • Die Saldierung von schuldendeckendem Vermögen mit Pensionsverpflichtungen ist ohne Begrenzung durchzuführen, d. h. übersteigt der Wert des Vermögens die Schulden, ist ein aktivischer Ausweis unter der Position „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ der Bilanz auszuweisen.

  • Die Anhangangaben werden deutlich erweitert und konkretisiert.

  • Im Konzernabschluss wird das Konzept der einheitlichen Leitung sowohl nach dem HGB als auch nach dem PublG komplett ersetzt mit dem Beherrschungskonzept, womit durch die vorgeschriebene wirtschaftliche Betrachtungsweise zukünftig auch Zweckgesellschaften zu konsolidieren sind.

  • Die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Aufhebung der Anschaffungskostenobergrenze für die Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten wird nicht mehr für alle Unternehmen vorgesehen. Nunmehr ist die vorgesehene Regelung § 253 Abs. 1 S. 4 HGB i. d. F. des BilMoG-RegE in den § 340c Abs. 1 S. 1 HGB und § 340e Abs. 2 S. 3 und 4 HGB verschoben worden und gilt nur für Kreditinstitute.

  • Als Ergänzung bei den Übergangsvorschriften ist vorgesehen, nun auch die Aufwendungen oder Erträge aus der Anpassung der latenten Steuern komplett erfolgsneutral zu erfassen (Art. 67 Abs. 6 EG-HGB i. d. F. d. BilMoG).

Die endgültige Verabschiedung dürfte im Bundesrat am 03.04.2009 und die Veröffentlichung und damit das Inkrafttreten dann Ende April erfolgen.

 

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