Durchbruch im Erbschaftsteuer-Streit: Erleichterungen für Familien

07.11.08 19:17 Alter: 4 Jahre

Gestern haben die Spitzen der großen Koalition einen Durchbruch bei der Reform der Erbschaftsteuer erzielt.

 

Das teilten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD am Donnerstag nach rund dreistündigen Beratungen in Berlin mit.

Selbst genutztes Wohneigentum soll komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner oder Kinder weiter in dem Haus wohnen - unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt aber die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht. Dies entspricht praktisch der von der Union lange geforderten Regionalisierung der Steuer, auch wenn dies so nicht explizit genannt wird.

Daneben gibt es normale Vermögens-Freibeträge pro Erwachsenem von 500.000 Euro sowie für Kinder von je 400.000 Euro.

Auch für Firmenerben vereinbarten die Koalitionsspitzen Begünstigungen. Die Union konnte sich mit einem Wahlmodell für Firmenerben durchsetzen:

  • Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird. Allerdings müssen für den Wegfall der Erbschaftsteuer bei einer Haltefrist des Betriebes von zehn Jahren verschärfte Auflagen für die Lohnsumme in Kauf genommen werden: So muss durchschnittlich jedes Jahr die volle bisherige Lohnsumme eingehalten werden, damit nach zehn Jahren eine Quote von 1000 Prozent steht. Auch darf nur relativ wenig Privatvermögen dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Die Grenze liegt bei zehn Prozent.
  • Firmenerben müssen nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird. Bei der Sieben-Jahres-Frist gilt eine Lohn-Quote von 650 Prozent.

"Es ist geschafft", sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) erklärte: "Dies ist eine sehr gute Lösung und eine enorme Stärkung der Familienbetriebe." Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Peter Ramsauer lobte ebenfalls den Kompromiss. "Das lange Ringen hat sich heute, glaube ich, gelohnt." Das Treffen im Kanzleramt galt als der letzte Versuch für einen Kompromiss.

Struck und Kauder betonten, niemand müsse sein Haus verkaufen, um Erbschaftsteuer zu zahlen. Nahezu alle Landwirtschaftsbetriebe bleiben laut Ramsauer von der Erbschaftsteuer befreit.

Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer von vier Milliarden Euro soll den Ländern erhalten bleiben. Dies war eine wesentliche Forderung der Sozialdemokraten.

Union und SPD hatten seit fast zwei Jahren über die Reform gestritten. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bis Jahresende eine Neuregelung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wenn auch Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll die Reform Anfang 2009 in Kraft treten. Betriebsvermögen und Immobilien dürfen nicht niedriger als Kapital bewertet werden.

Zeitplan: Verschiebung möglich

Ob es in der 46. KW zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform im Bundestag kommen kann, ist offen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 5.11.2008 ließ die Unionsfraktion möglichen weiteren Beratungsbedarf erkennen, so dass eine abschließende Beratung im Bundestag erst in der Haushaltswoche Ende November möglich erscheint.

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