Entwurf zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz

29.10.07 19:46 Alter: 5 Jahre

Wer als Unternehmer seine Buchführung nicht selbst erstellen und die Umsatzsteuervoranmeldung nicht selbst voranmelden will, muss auch in Zukunft einen Steuerberater aufsuchen.

 

Die Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollten nach dem Referentenentwurf zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz erweitert werden. Ihnen sollte darin das Recht zur Einrichtung der Buchführung und zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeräumt werden. Davon wurde jedoch in dem vom Bundeskabinett am 19.09.2007 verabschiedeten Gesetzesentwurf wieder Abstand genommen.

Die Steuerberaterschaft geht davon aus, dass der Gesetzesentwurf ein Sieg des Verbraucherschutzes ist.

Unternehmer könnten sich auch weiterhin auf die hohe Qualität der Beratung gerade im komplizierten Bereich des Umsatzsteuerrechts verlassen.

Außerdem werde so dem Interesse des Staats an der Sicherung des Steueraufkommens Rechnung getragen.