Erbschaftsteuerreform: Bundesrat stimmt zu - Inkrafttreten zum 01.01.2009

05.12.08 14:52 Alter: 3 Jahre

Der Bundesrat hat am 5.12.2008 das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Damit wird es am 1.1.2009 in Kraft treten.

 

Die lange erwartete Vergleichbarkeit zwischen altem und neuem Recht ist nun endlich da, wird aber in vielen Fällen zu spät kommen. Bei welchen Konstellationen kann man noch in 2008 handeln? Fragen Sie uns, wir geben Ihnen gerne Hinweise und können Vergleichsbetrachtungen für Sie erstellen.

Die Kernpunkte der Reform

Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz erfolgen

  • umfangreiche Veränderungen bei der Bewertung der einzelnen Vermögensarten,
  • eine völlige Neuorientierung bei den Verschonungsregelungen sowie
  • strukturelle Veränderungen bei den Freibeträgen und bei den Steuertarifen.

Bis zum 31.12.2008 bleiben die bisherigen Regelungen aber in Kraft. Lediglich im Falle des Erwerbs von Todes wegen kann für alle Erwerbsfälle ab dem 1.1.2007 schon auf das neue Recht optiert werden (gilt aber nicht für die persönlichen Freibeträge).

 

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