Erbschaftsteuerreform: Verabschiedung durch Bundestag am 27.11.2008

27.11.08 13:49 Alter: 3 Jahre

Der Bundestag hat am 27.11.2008 dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts in 2. und 3. Lesung zugestimmt. Die Abstimmung des Bundesrates ist für den 05.12.2008 geplant.

 

Das nun beschlossene Reformpaket basiert auf dem Regierungsentwurf vom 28.1.2008 und wurde noch um einige wesentliche Punkte erweitert, auf die sich die Spitzen der Großen Koalition am 6.11.2008 geeinigt hatten. Neu ist insbesondere die Steuerfreiheit für das selbst genutzte Wohneigentum im Erbfall, zwei Optionsmodelle für das Betriebsvermögen sowie Billigkeitsmaßnahmen über Stundungsregeln und die Anrechnung der Erbschaft- auf die Einkommensteuer.

 

Nachdem nun die zentralen Streitpunkte der Erbschaftsteuerreform ausgeräumt sind, kann der Bundesrat auf seiner Sondersitzung am 5.12.2008 zustimmen. Damit ist der Weg frei und die Reform kann nach langen politischen Auseinandersetzungen voraussichtlich doch noch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten und ist ab dann zwingend anwendbar.

 

Für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen den alten und neuen Regelungen des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts vorgesehen - allerdings nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall. Das Wahlrecht erstreckt sich aber nicht auf die höheren Freibeträge, sondern vorrangig auf die Bewertungsansätze.

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