Jahressteuergesetz 2009: Firmenwagenbesteuerung soll doch nicht verschärft werden!
Union und SPD haben nach Angaben vom 13.11.2008 bei den Beratungen über das seit Monaten umstrittene Jahressteuergesetz 2009 wichtige Änderungen vereinbart.
- Die Finanzpolitiker von Union und SPD verzichten auf eine Steuerverschärfung bei Dienstwagen. Der Vorschlag von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sah vor, dass Firmen die Mehrwertsteuer für Dienstwagen, die vom Inhaber auch privat genutzt werden, nur noch zur Hälfte mit anderen Steuerschulden verrechnen können, dafür die Privatfahrten aber auch nicht mehr der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei auch privat genutzten Dienstwagen wurde auf Druck der Union aus den Gesetzesplänen gestrichen.
- Eltern können mit Schulgeldzahlungen an private und kirchliche Einrichtungen ihre Steuerlast stärker senken als bisher vorgesehen.Für die Abzugsfähigkeit soll künftig ein Höchstbetrag von 5.000 EUR gelten statt der zuletzt geplanten 3.000 EUR. Auch nach der Heraufsetzung des Höchstbetrages auf 5.000 EUR bleibt es dabei, dass Schulgeld für private Einrichtungen - nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten - zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Um den Höchstbetrag auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666 EUR im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.
- Zur Einigung gehört ferner, dass die geplante Anhebung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf zehn Jahre nur für besonders schwere Fälle gelten soll, bestätigten Koalitionsvertreter einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
- Korrekturen bei der 2008 in Kraft getreten Unternehmensteuerreform konnten CDU/CSU nicht durchsetzen. Die SPD wiederum scheiterte mit der Forderung, dass Streubesitzdividenden, die Kapitalgesellschaften aus kleinen Beteiligungen an anderen Gesellschaften zufließen, der Körperschaftsteuer unterliegen sollen. Inländische Körperschaften erhalten ihre Gewinnanteile weiterhin nahezu steuerfrei, indem lediglich 5 % der Dividende als Einkommen gilt. Steinbrücks Gesetzentwurf sah vor, dass künftig dafür eine Kapitalertragsteuer fällig wird.
- Änderungen gibt es für Immobilien-Aktiengesellschaften (REITs), um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Vorbelastungen aus Steuerzahlungen im Ausland werden bei Ausschüttungen berücksichtigt. Diese Regelung war bereits im ehemaligen BMF-Referentenentwurf enthalten, dann aber wieder fallen gelassen worden.
- Das Steuerprivileg der Lebensversicherungen wird nicht auf Fondssparpläne ausgeweitet. Eine von der Union geforderte Angleichung der Besteuerung von Investment- und anderen Sparplänen an die von Lebensversicherungen wird es nach der Koalitionseinigung nicht geben. Fondssparer müssen damit laut "Süddeutscher Zeitung" ihre Hoffnungen auf eine Verschonung von der Abgeltungsteuer vorerst begraben. Von 2009 an werden auf fast alle Kapitalerträge und Kursgewinne pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig.
- Einige Kapitallebensversicherungen verlieren Privilegien bei der Abgeltungsteuer. Sofern es sich um eine vermögensverwaltende Police handelt, muss der Versicherte die Einnahmen einmal jährlich der Abgeltungsteuer unterwerfen. Das gilt sogar für vor 2009 abgeschlossene Verträge. Bietet die Versicherung nicht ausreichend Todesfallschutz an, entfällt das Privileg der halben Steuerfreiheit nach zwölfjähriger Laufzeit. Diese Einschränkung gilt für ab dem 1.4.2009 abgeschlossene Policen.
- Geldmarktfonds, die überwiegend durch Terminmarktgeschäfte marktzinsähnliche Renditen erzielen, können ihren Besitzen bei einem Beitritt ab dem 19.9.2008 keinen Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer mehr bieten.
- Gleich ein ganzes Bündel von gesetzlichen Änderungen betrifft Anpassungen an die Abgeltungsteuer, um das Verfahren für Anleger und Banken in der Praxis einfacher zu gestalten. So können z.B. Eheleute Gewinne und Verluste aus verschiedenen Konten ausgleichen und auf Vermieterkonten fällt nicht zwingend Abgeltungsteuer an.
- Die Regelung zur Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturvereine als Spenden wird zielgenauer ausgestaltet.
- Betreiber von Windkraftanlagen müssen künftig Gewerbesteuer aus an die Kommune zahlen, in der sich die Anlage befindet.
- Leasing- und Factoringunternehmen unterfallen einer eingeschränkten Kreditaufsicht. Das hat zur Folge, dass sie das Bankenprivileg nutzen können und hierüber schon ab 2008 weniger Gewerbesteuer bezahlen.
- Künftig wird das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zentral zuständig für die im Ausland lebenden Rentner.
- Hinzu kommen noch einige Anpassungen bei der Umsatzsteuer an EU-Recht.
Mit dem Jahressteuergesetz werden zudem extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen - sie verlieren so Steuervorteile. Mit dem Gesetz unternimmt die Bundesregierung zudem einen neuen Anlauf, um die mit hohen Abschlägen verbundene und deshalb unbeliebte Steuerklasse V zu entschärfen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Eheleuten mit unterschiedlich hohem Einkommen.
Zeitplan
Das Jahressteuergesetz soll nach den Verzögerungen nun am 28.11.2008 vom Bundestag verabschiedet werden. Am 19.12.2008 ist die Zustimmung durch den Bundesrat terminiert, so dass das gesamte Paket kurz vor dem Jahresende 2008 noch in Kraft treten kann.
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