Krankengeldanspruch zum 01.08.2009 erweitert
Seit 01.08.2009 gibt es für Selbstständige, sowie für unständig oder kurzzeitig Beschäftigte wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch in der GKV.
Hauptberuflich Selbstständige und unständig/kurzfristig Beschäftigte verloren innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2009 ihren zuvor bestehenden gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld (KG). Proteste betroffener blieben damals nicht aus. Gerade ältere Betroffene mussten sich seither mit teils relativ teuren Wahltarifen ihre Krankengeldansprüche erkaufen.
Gesetzgeber: "Rolle rückwärts" - KG-Anspruch nun wieder im Gesetz
Doch der damalige Reformschritt war nicht von langer Dauer. Der Gesetzgeber hatte ein Einsehen und korrigierte sich selbst. Bereits nach sieben Monaten, nämlich zum 01.08.2009, können Betroffene ihren Anspruch auf Krankengeld wieder vom Gesetz ableiten. Sie müssen in den nächsten Wochen ihren künftigen Krankengeldanspruch klären, d. h. sie haben sich gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse für eine von zwei Möglichkeiten zu entscheiden.
01.01.2009 bis 31.07.2009: Wahltarif für KG nötig - nun nicht mehr
Vom 01.01.2009 bis zum 31.02.2009 blieb den o.g. Personenkreisen nichts anderes übrig, als einen Wahltarif mit Krankengeld abzuschließen, sofern letzterer gewünscht wurde. Anderenfalls wäre das Risiko des Entgeltausfalls im Krankheitsfall nicht mehr abgesichert gewesen. Doch damit ist jetzt Schluss: Alle Krankengeld-Wahltarife, die ab 01.01.2009 wegen der damaligen Rechtsänderung abgeschlossen wurden, enden wegen der aktuellen Neuregelung kraft Gesetzes zum 31.07.2009.
Wahl: Gesetzlicher KG-Anspruch - oder weiterer KG-Wahltarif?
Nun müssen sich alle betroffenen Versicherten individuell enstcheiden, ob Sie den neuen gesetzlichen Anspruch wahrnehmen möchten - oder alternativ das Krankengeldrisiko lieber über einen Wahltarif abdecken möchten. In letzterem Fall müssen Betroffene einen der neuen Wahltarife mit Krankengeldanspruch, welche die Kasse speziell für die Zeit ab 01.08.2009 anbietet, wählen.
Entscheidet sich ein Versicherter für den gesetzlichen Krankengeldanspruch, so bieten viele Kassen ergänzende Zusatztarife an. So lässt sich das Krankengeld ggf. aufstocken oder ein früherer Beginn der Krankengeldzahlung erreichen.
Bedenkzeit bis 30.09.2009 - Kassen informieren alle Betroffenen
Vom 01.08.2009 bis 30.09.3009 läuft die Bedenkzeit. So lange haben Betroffene Zeit, sich rückwirkend zum 01.08.2009 für den gesetzlichen Krankengeldanspruch oder einen Wahltarif zu enstcheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen informieren in diesen Tagen die von der Neuregelung betroffenen Versicherten über die geänderte Rechtslage und die von ihnen zu fällende Entscheidung bezüglich des künftigen Krankengeldanspruchs.
Was Arbeitnehmer nun zu tun haben
Betroffene Arbeitnehmer (unständige Beschäftigungen; kurzzeitige Beschäftigungen, die auf weniger als zehn Wochen befristet sind) müssen ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie sich für den gesetzlichen Krankengeldanspruch entschieden haben. Der Arbeitgeber muss dann für Zeiträume ab 01.08.2009 die Krankenversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung des allgemeinen Beitragssatzes (14,9 %) abführen.
Arbeitgeber, welche solche Personen beschäftigen, sollten daher in eigenem Interesse beim betreffenden Arbeitnehmer nachfragen, für welche Art des Krankengeldanspruchs er sich enstchieden hat. Eine individuelle Beratungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer besteht vom Gesetz her jedoch nicht.
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