Kurzarbeitergeld: Ab 2010 nur noch maximal 18 Monate
Das Bundeskabinett hat Regelungen zur Kurzarbeit für 2010 beschlossen: Es soll nur noch bis zu 18 Monate lang Kurzarbeitergeld geben.
Das Instrument Kurzarbeit hat sich bislang in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährt. Das Kabinett beschloss daher, dass es Kurzarbeitergeld (KuG) auch ab 1.1.2010 für relativ lange Zeit geben soll.
Maximale Bezugsdauer von KuG: Von sechs auf 24 Monate
Vom Gesetz her kann Kurzarbeitergeld im Normalfall nur maximal sechs Monate lang gezahlt werden. Bereits seit Jahren macht man daher von der Möglichkeit Gebrauch, längere Bezugsdauern kraft Rechtsverordnung zu erlassen: Das Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2008 für maximal 12 Monate bezahlt. Anfang 2009 wurde die Bezugsdauer auf 18 Monate verlängert, zum 1. Juli 2009 erneut - auf bis zu 24 Monate. Ab 1.1.2010 soll die Höchstdauer immerhin noch 18 Monate betragen.
Kurzarbeitsbeginn ab 1.1.2010: KuG-Verkürzung auf 18 Monate
Die Verkürzung auf maximal 18 Monate soll nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums für die Fälle gelten, wo die Kurzarbeit am 1.1.2010 oder später beginnt. Die Erstattung des Arbeitgeberanteils an den SV-Beiträgen wird im Jahr 2010 in jedem Fall unverändert fortgesetzt.
Kurzarbeitsbeginn noch in 2009: KuG maximal 24 Monate lang
Beginnt die Kurzarbeit noch 2009, so gilt für das Kurzarbeitergeld noch eine Höchstanspruchsdauer von 24 Monaten. Die Erstattung des Arbeitgeberanteils an den SV-Beiträgen wird im Jahr 2010 unverändert fortgesetzt.
Erstattung der SV-Beiträge: Verlängerung ab 2011 unsicher
Arbeitgeber erhalten derzeit die Hälfte der SV-Beiträge erstattet, nach dem siebten Monat der Kurzarbeit sogar die vollen Beiträge. Eine Verlängerung dieser Regelung über das Jahr 2010 hinaus ist derzeit nicht unbedingt zu erwarten. Arbeitgeber müssten dann wieder selber für die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld aufkommen, so wie das vor der Krise auch der Fall war. Laut Bundesarbeitsministerium will man jedoch die Entwicklung im Jahr 2010 beobachten und erst später endgültig über eine eventuelle Verlängerung der Erstattungsregelung entscheiden.
Trotz umfangreicher und genauer Recherche kann für den Inhalt keine Haftung übernommen werden.

