Pendlerpauschale: Kürzung verfassungswidrig!

09.12.08 14:39 Alter: 3 Jahre

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 09.12.2008 entschieden: Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz.

 

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zur Pendlerpauschale verkündet.

Demnach verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Betroffen waren hiervon Millionen von Arbeitnehmern, die bereits ab 2007 eine spürbare Belastung wegen der reduzierten Absetzbarkeit von Fahrkosten für die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Arbeitstelle hinnehmen mussten.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Massnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen. 

Die Begründung der Richter:

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus. «Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen», sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden.

 

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