Pläne der kommenden Regierung zur Familienförderung

27.10.09 08:16 Alter: 3 Jahre

Lesen Sie hier aktuelle Informationen und geplante Änderungen zur Familienförderung der angehenden Bundesregierung.

 

 

Familienförderung

 

Am Ehegattensplitting soll festgehalten, das System aber über eine Familienkomponente aufgestockt werden. Hierzu sollen ab 2010 Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen und zu einem sog. Familiensplitting führen.

 

Das Kindergeld wird erhöht, nachdem es durch das Familienleistungsgesetz bereits ab 2009 angestiegen war. Der Beitrag steigt zunächst ab 2010 um weitere 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind.

 

Die steuerlichen Freibeträge werden erhöht, nachdem sie durch das Familienleistungsgesetz bereits ab 2009 um 216 Euro pro Kind angestiegen waren. Ab 2010 soll der Freibetrag pro Kind von 6.024 Euro um weitere 884 Euro auf 7.008 Euro steigen. Kinderfreibeträge wirken sich erst bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 55.000 Euro aus. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags macht sich im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar nicht bei der Höhe der Lohnsteuer, wohl aber bei der Höhe der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Lohnkirchensteuer) bemerkbar.

 

Die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende sollen durch ein Maßnahmenpaket verbessert werden. Hierzu wird geprüft, inwieweit die Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrags in einen Abzug von der Steuerschuld möglich und interessengerecht ist.

 

Ab 2013 wird es ein Betreuungsgeld für Kinder unter drei Jahren i.H.v. 150 € monatlich geben, ggf. als Gutschein. Diesen Zuschuss sollen Eltern bekommen, die für Kinder unter drei Jahren keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.

 

Familienbezogene Leistungen sollen wirksamer und effizienter gestaltet und gebündelt werden. Zudem wird geprüft, wie die Leistungen im Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht harmonisiert werden können.

 

Der Kindergeldbezug soll in Zeiten Jugendfreiwilligendienste vereinheitlicht und während der Wehr- und Zivildienstzeit geprüft werden.

 

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