Pläne der kommenden Regierung zur Einkommensteuer

26.10.09 15:43 Alter: 3 Jahre

Lesen Sie hier aktuelle Informationen und geplante Änderungen zur Einkommensteuer der angehenden Bundesregierung.

 

Tarif

 

  • 2010: An den bereits beschlossenen Entlastungen in der Lohn- und Einkommensteuer wird festgehalten. Das bedeutet, dass durch die erweiterte Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) und den Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression (von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) eine Steuerentlastung i.H.v. rund 14 Mrd. Euro jährlich zum 1.1.2010 verwirklicht wird.
  • 2011: Ab Neujahr soll es Steuersenkungen i.H.v. insgesamt 24 Mrd. Euro geben sowie ein Stufentarif bei der Einkommensteuer eingeführt werden. Insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher sollen vorrangig entlastet und gleichzeitig der Mittelstandsbauch abgeflacht werden, indem der Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umgebaut wird. Zahl und Verlauf der Stufen werden unter Berücksichtigung dieses Ziels entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten. Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

 

Geldwerter Vorteil

 

Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll zügig auf ein realitätsgerechtes Maß angebracht werden. Ein Ansatz ist hier sicherlich ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach die unverbindliche Preisempfehlung keine geeignete Grundlage für den lohnsteuerrechtlichen Vorteil darstellt. 

 

In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüfen.

 

Steuerberatungskosten

 

Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm war es zur Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten ab 2006 gekommen. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben war davon nicht betroffen. Daher musste eine mühselige Aufteilung der Aufwendungen für Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fachliteratur vorgenommen werden.

Diese Differenzierung soll über den geplanten Bürokratieabbau entfallen, indem der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten wieder eingeführt wird.

 

Vereinfachung des EStG

 

Das Steuerrecht soll spürbar vereinfach werden. Umgesetzt werden soll dies im Bereich des EStG insbesondere dadurch, dass

  • noch in dieser Legislaturperiode allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt wird,
  • ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien, Kinder und im Haushalt ausgearbeitet wird,
  • es zu einer Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten kommt,
  • die Besteuerung von Rentnern so vereinfacht wird, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig sind,
  • der Abzug von Kosten für ein Pflegeheim durch Pauschalierung so vereinfacht wird, sodass der heutige Einzelnachweis der Kosten entfallen kann,
  • geprüft werden soll, ob Arbeitnehmer die Steuererklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren angeben können,
  • der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen gem. §33 EStG vereinfacht und in diesem Zusammenhang stärker typisiert und pauschaliert wird.

 

Denkmal

 

Zugunsten des Denkmalschutzes wird Planungssicherheit für Investoren gewährleistet, indem an der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen festgehalten wird.

 

Wohn-Riester

 

Die Wohneigentumsquote in Deutschland soll erhöht werden. Dazu soll die Eigenheimrente vereinfach werden.

 

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