Solidaritätszuschlag gerät ins Wanken

26.11.09 15:33 Alter: 2 Jahre

Nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts wäre der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

 

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover gab der Klage eines Angestellten statt und verwies den Fall zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. 

 

Der Solidaritätszuschlag wurde Anfang der 1990er Jahre als vorübergehende Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Nach Auffassung des Finanzgerichts besteht hierfür jedoch "kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Berdarf". Dieser dürfe nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden, hieß es zur Begründung.

 

Die Richter argumentierten, dass eine Ergänzungsabgabe "nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen" dienen dürfe. "Spätestens" ab dem Jahr 2007 - in diesem Jahr hatte der Angestellte geklagt - habe die Abgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz ihre Berechtigung verloren.

 

Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bleibt jetzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abzuwarten.




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