Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 04.12.2009 das umstrittene Steuerpaket der Bundesregierung verabschiedet. Zuvor wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf im Finanzausschuss noch in einigen Punkten geändert.
Der Bundestag hatte am 12.11. erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung debattiert. Im Finanzausschuss des Bundestags erfolgte am 25.11. die erste Erörterung, am 30.11. eine öffentlichen Anhörung und am 2.12. die abschließende Beratung. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BT-Drucks. 17/15) am 2.12.2009 angenommen. Dabei wurde eine Reihe von Änderungen am Gesetz beschlossen, vor allem Klarstellungen bei dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Hotels und Beherbergungsbetriebe sowie bei der zeitlichen Anwendung der Verbesserung bei der Unternehmensnachfolge.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 4.12.2009 verabschiedet; der Bundesrat soll am 18.12.2009 folgen. Die Veröffentlichung im BGBl soll noch in 2009 erfolgen, damit die Maßnahmen zum 1.1.2010 in Kraft treten können.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
- Die Kinderfreibeträge werden pro Kind von 6.024 EUR auf 7.008 EUR ab dem VZ 2010 angehoben.
- Das Kindergeld wird ab dem 1.1.2010 um jeweils 20 EUR pro Nachwuchs erhöht.
- Aufhebung der zeitlichen Beschränkung bei körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel.
- Zulassung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen.
- Zulassung des Übergangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften.
- Dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. EUR bei derZinsschranke.
- Einführung eines Vortrags des EBITDA bei der Zinsschranke rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren
- Verbesserung der Anwendung der sog. Escape-Klausel bei der Zinsschranke für deutsche Konzerne.
- Wiedereinführung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 EUR alternativ zum Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR.
- Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich derGrunderwerbsteuer.
- Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen von 65 auf 50 %.
- Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge werden krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet.
- Senkung der Steuerbelastung in der Steuerklasse II - also insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder - bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 %.
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %.
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