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Wirtschaftskrise: Konjunkturpaket II (geplante Maßnahmen)
28.01.09 13:31 Alter: 3 Jahre
Das Bundeskabinett hat sich am 27.1.2009 auf ein zweites Konjunkturpaket geeinigt. Erst kurz zuvor war das erste Gesetz in Kraft getreten. Beide Maßnahmen beinhalten eine Reihe von Steuerentlastungen.
1. Steueränderungen im betrieblichen Bereich
- Ab 2009 soll es zu einer Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer in § 32a EStG kommen. Sie soll Einzelunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Gesellschafter an OHG, KG oder GbR begünstigen.
- Arbeitgeber sollen entlastet werden, indem geplant wird, den durch die Gesundheitsreform auf 15,5 % angehobenen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 % zu senken. Das könnte Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den paritätisch finanzierten Beitragssatz je zur Hälfte entlasten. Betriebe zahlen dann nur noch 7,5 %, hinzu kommt die Extrabelastung der Arbeitnehmer von 0,9 %.
- Unternehmen können über die Jahresmitte 2010 hinaus mit einem stabilen Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung rechnen. Er soll trotz der Konjunkturkrise bei 2,8 % fixiert werden. Nach der derzeitigen Gesetzeslage wäre der Arbeitslosenbeitrag automatisch zum 1. Juli 2010 von 2,8 % auf 3,0 % vom Bruttogehalt gestiegen.
- Um Arbeitsplätze zu erhalten, soll Kurzarbeit attraktiver werden. Bereits im ersten Konjunkturpaket war die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 18 Monate beschlossen worden, befristet für 1 Jahr. Nunmehr sollen Arbeitgeber bei Kurzarbeit in den Jahren 2009 und 2010 zur Hälfte von den Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Beschäftigen durch Kostenübernahme von der Bundesagentur für Arbeit entlastet werden. Bislang müssen sie diese allein tragen. Nutzen Betriebe Zeiten von Kurzarbeit zur beruflichen Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer, sollen sie die Sozialversicherungsbeiträge sogar in voller Höhe erstattet bekommen.
- Für den betrieblichen Fuhrpark ist eine Kfz-Steuerbefreiung und eine Abwrackprämie geplant. Langfristig spart der Erwerb umweltfreundlicher Autos Kfz-Steuern.
2. Steuerentlastungen im privaten Bereich
Durch Senkung der Einkommensteuerbelastung erfolgt für Privatpersonen und Unternehmer sowie Personengesellschafter im Jahr 2009 eine Entlastung in Höhe von insgesamt 3,1 Mrd. EUR sowie ab 2010 in Höhe von rund 6 Mrd. EUR, durch insgesamt 3 Maßnahmen:
- Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 soll rückwirkend zum 1. Januar um 170 EUR auf 7834 EUR. Ab dem VZ 2010 soll er dann um weitere 170 auf 8.004 EUR ansteigen. Der halbierte Anstieg für 2009 wird der Einkommensteuer als Jahressteuer gerecht, indem die volle Anhebung ab Juli 2009 rechnerisch auf zwölf Monate verteilt wird. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist in die Einkommensteuertabelle direkt eingearbeitet. Die Steuererklärungspflichten in § 56 EStDV werden an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst.
- Der Eingangssteuersatz soll ab dem VZ 2009 um einen Punkt von 15 % auf 14 % gesenkt werden.
- Um die kalte Progression abzumildern, soll die Tarifkurve bei der Einkommensteuer abgeflacht werden. Es ist geplant, in 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR anzuheben, und ab 2010 um weitere 330 EUR. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird. Damit greift der Spitzensteuersatz 2009 erst bei einem Einkommen von 52.552 EUR und ab 2010 von 52.883 EUR. Auch die Reichensteuer mit 45 % greift erst ab den erhöhten Tarifeckwerten zu.
Neben Senkung der Einkommensteuerbelastung sollen zusätzlich folgende Maßnahmen Privatpersonen und Unternehmen entlasten:
- Der zum Jahreswechsel durch die Gesundheitsreform auf 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 % gesenkt werden. Die dadurch eintretende Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Beide zahlen je 7,5 %. Hinzu kommt die Extrabelastung der Arbeitnehmer von 0,9 %.
- Arbeitnehmer können über die Jahresmitte 2010 hinaus mit einem stabilen Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung rechnen. Er soll trotz der Konjunkturkrise bei 2,8 % fixiert werden. Nach der derzeitigen Gesetzeslage wäre der Arbeitslosenbeitrag automatisch zum 1. Juli 2010 von 2,8 auf 3,0 % vom Bruttogehalt gestiegen. Davon zahlt die Belegschaft die Hälfte.
- Pro Kind sollen Eltern in 2009 einen einmaligen Bonus von 100 EUR über die Kindergeldkasse erhalten. Der soll dann allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht auf die Einkommensteuerlast auswirken.
- Für den Nachwuchs im Alter von 6 bis 13 Jahren in Hartz-IV-Familien erhöhen sich die Regelsätze mit Wirkung zum 1.7.2009 von 60 % auf 70 %. Das sind 35 EUR mehr im Monat pro Kind. Den bisherigen Satz hatte sowohl das Hessische SG als auch das BSG als nicht verfassungsgemäß eingestuft. Der Satz für Kinder ab 14 Jahre bleibt bei 80 %.
3. Finanzhilfen rund ums Auto
- Autobesitzer sollen eine Umweltprämie von 2.500 EUR erhalten, wenn sie dafür ihr mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug noch im laufenden Jahr verschrotten und gleichzeitig bis zum 31.12.2009 einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Norm kaufen und zulassen. Um die Abwrackprämie zu erhalten, muss ihnen der alte Wagen zuvor mindestens 1 Jahr gehört haben.
- Die Kfz-Steuer soll für ab dem 1. Juli 2009 zugelassene Fahrzeuge vom Hubraum auf den Emissionsausstoß umgestellt werden. Ergänzend sorgt ein hubraumbezogener Sockelbetrag für eine Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens.
- Dabei ist ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von 2 EUR je g/km vorgesehen. Dabei soll eine Basismenge von CO2-Ausstoß steuerfrei bleiben: 2010 und 2011 sind das 120 g/km, 2012 und 2013 dann 110 g/km und ab 2014 in der Endstufe 95 g/km. Der Altbestand (Zulassung bis zum 30.6.2009) soll nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt werden. Hinzu kommt ein hubraumbezogener Sockelbetrag von 2,00 EUR je angefangene 100 ccm für Pkws mit Otto-Motor und 9,50 EUR bei Diesel-Motor. Beim Diesel-Kfz gibt es eine befristete Steuerbefreiung von 150 EUR, sofern der Pkw die Euro 6-Norm erfüllt.
- Zeitgleich mit der Umstellung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer soll der Bund die Ertragskompetenz erhalten. Die Länder erhalten hierfür als Kompensation einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens des vergangenen Jahres. Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die nächsten 5 Jahre in Höhe von 170 Mio. EUR pro Jahr.
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