Wirtschaftskrise: Konjunkturpaket I (bereits verabschiedete Maßnahmen)

28.01.09 13:23 Alter: 3 Jahre

Mit dem "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" hofft die Regierung, dass in den nächsten zwei Jahren Investitionen von 50 Mrd. EUR angestoßen werden.


1. Steueränderungen im betrieblichen Bereich
 

  • Für die ab dem 1.1.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde wieder eine degressive AfA des § 7 Abs. 2 EStG eingeführt. Sie beträgt 25 % und höchstens das 2,5-fache der linearen AfA. Die Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet, also für Anschaffungen bis zum 31.12.2010.
  • Kleinere und mittlere Unternehmen können bei Erwerben ab dem 1.1.2009 und bis zum 31.12.2010 zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung auch die 20 %ige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Dabei werden die dafür relevanten Schwellen befristet für 2 Jahre angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 EUR, von 125.000 auf 175.000 beim Wirtschaftswert in der Land- und Forstwirtschaft und beim Gewinn für Einnahmen-Überschuss-Rechner von 100.000 EUR auf 200.000 EUR. Maßgebend sind dabei die Grenzen zum Schluss des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung oder Herstellung. Nicht notwendig ist, dass für das abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgut zuvor ein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden war.
  • Durch die Anhebung der Größenmerkmale in § 7g EStG kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 häufiger in Betracht. Maßgebend sind hier die gleichen angehobenen Betriebsgrößengrenzen, allerdings die am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird. Für die AfA sind die Beträge des Vorjahres relevant.

  

2. Steuerentlastungen im privaten Bereich 

  • Handwerkerleistungen sind über § 35a EStG ab 2009 besser von der Steuerschuld absetzbar. Bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20% von 6.000 EUR verdoppelt, absetzbar sind also 1.200 EUR pro Jahr. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

3. Finanzhilfen rund ums Auto 

  • Der Erwerb neuer Pkw wird über einen gewissen Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gibt es für ein Jahr bei der Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos erfolgt, desto länger profitiert der Halter von der Steuerbefreiung. Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab Neujahr 2009 gewährt.

 

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