Dienstleistung bei Jäckel & Fürst - zuverlässig, flexibel, effizient
Bei Jäckel & Fürst arbeiten versierte Mitarbeiter mit unseren Mandanten über unkomplizierte Arbeitsabläufe konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Schnelle Bearbeitungszeiten und sichere Termintreue bilden dabei das Rückgrat unserer Zuverlässigkeit.
Finanzbuchhaltung
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet Aufzeichnungen, und soweit Sie bilanzierender Unternehmer sind, Bücher zu führen.
Die ordnungsgemäße Erfüllung der dadurch auferlegten Pflichten ist Grundlage der von uns im Rahmen der Finanzbuchhaltung angebotenen Dienstleistungen.
Die Finanzbuchhaltung wird mit modernster Software erstellt. Soweit es Ihre Infrastruktur zulässt, können die Daten aus Ihrem Warenwirtschaftssystem übernommen werden. Ihre Kassenführung kann elektronisch erfolgen und die Bankdatensätze als „elektronischer Kontoauszug“ verbucht werden.
Lohnbuchhaltung
Datenübernahme
- Erfassen der Firmen- und Mitarbeiterstammdaten
- Festlegung von Terminen für die Lohnabrechnung
- Anforderung fehlender Unterlagen
- Schriftverkehr mit den Behörden
- Überprüfung bereitgestellter Daten
Laufende Lohnabrechnung
- Verarbeitung der mtl. Bewegungsdaten
- Pflegen von Mitarbeiterstammdaten, Einpflegen von Veränderungen (Mitarbeiterein- bzw. austritt, Änderungen der Steuerklassen, Änderung der Krankenkassen, Änderung der Lohnsteuerklasse)
- An- und Abmeldung bei der Krankenkasse
- Maschinell erstellte Mitarbeiterabrechnungen, Auswertungen, Lohnkonten
- Elektronische Datenübermittlung zur Sozialversicherung und zu den Finanzämtern
- Zahlungsverkehr vorbereiten
- Anträge auf Lohnfortzahlung
- Erstellung von Buchungs- und Auszahlungsjournale
Jahresarbeiten
- Erstellung von Listen zur Meldung zur Berufsgenossenschaft
Betriebsprüfung
- Betreuung bei der Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger
- Betreuung bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Sonstige Dienstleistungen
Ermitteln der Daten und ausstellen von:
- Arbeitsbescheinigungen
- Verdienstbescheinigungen
- Bescheinigung Nebeneinkommen
- Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld
- Wohngeldbescheinigungen
- Kindergeldbescheinigungen
- Sonstige Bescheinigungen
Steuererklärung
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Jahresabschluss
Der Umfang der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erbrachten Dienstleistungen wird bestimmt durch den Unternehmer, durch gesetzliche Vorschriften oder durch Vorgaben externer Interessenten (Banken, Gesellschafter).
Im Rahmen der Auftragserteilung wird der Umfang der Dienstleistungsinanspruchnahme einzelvertraglich definiert.
Zu den im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zählenden Dienstleistungen gehören:
- Erstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Erläuterungsberichts, Lageberichts und Anhangs
- Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung nach den gesetzlichen Anforderungen der Finanzverwaltung einschließlich der Erstellung Anlage EÜR
- Garantie zur Einhaltung der Anforderungen der elektronischen Betriebsprüfung der Finanzverwaltung
- Garantie zur Einhaltung der formalen Anforderung durch die Finanzverwaltung insbesondere für Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Simulation des Abschreibungsverlaufes (AfA-Verlauf)
- Überleitungsrechnung vom handelsrechtlichen zum steuerrechtlichen Jahresabschluss
- Erstellung der Kapitalflussrechnung mit Auswertung der Zahlungsmittelherkunft bzw. -verwendung
- Erstellung des Berichtes über den Jahresabschluss
- Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
- Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses und Erteilung
- Beratung zur Optimierung der Bilanzanalyse durch externe Betrachter (Banken, Kunden, Lieferanten...)
- Beratung und Gestaltungen zur Verbesserung der Ratingbeurteilung der Banken (Basel II)
- Beratung zur Steuergestaltung und Optimierung der Ergebnisentwicklung aus dem Jahresabschluss
- Erstellung des Jahresabschlusses als Bankexemplar (Einbeziehung der BWA, Kopie der Steuererklärungen und Berechnungen)
- Erstellung des Jahresabschlusses in Mindestgliederungsform zur Vorlage beim Handelsregister / elektronischen Handelsregister
- Plausibilitätsbeurteilung des Jahresabschlusses und Erteilung der zutreffenden Bescheinigung zum Jahresabschluss
- Jahresabschlusspräsentation insbesondere für die Informationsweitergabe an Kreditinstitute und Gesellschafter

